kulturgut erhalten
Spenden
Der Kapellenverein braucht Mitglieder und Freunde - und Ihre finanzielle Unterstützung! Nur so kann langfristig der Vereinszweck - der Erhalt dieses einzigartigen Kulturgutes, der Schlosskapelle Böttstein - sichergestellt werden. Vielen Dank für Ihre Unterstützung mit dem Vermerk «Spende» auf unser Konto Postfinance 50-13784-9, lautend auf Röm.-Kath. Kapellenverein, 5315 Böttstein. Ihre Zuwendungen können in der Steuererklärung vollumfänglich zum Abzug gebracht werden. Sie erhalten von uns für jede Spende eine schriftliche Bestätigung. |
Legate
Mit der rechtzeitigen Planung Ihres Nachlasses schaffen Sie die Voraussetzungen für eine geordnete Übergabe Ihres Vermögens an Ihre Erben. Durch ein Legat (auch Vermächtnis genannt) können Sie unseren Kapellenverein an Ihrem Nachlass beteiligen, ohne dass dadurch der Verein eine Erbenstellung erhält. Im Moment des Todes eines Erblassers entsteht einzig ein Anspruch zur Übertragung des festgelegten Vermächtnisses. Gemeinnützige Organisationen sind von der Erbschaftssteuer befreit, das heisst Ihre Zuwendung kommt vollumfänglich den Zwecken des Vereins zugute. |
"Wir sind dazu geboren, wohltätig zu sein.”